
Datenschutz & KHZG
Das Researcher Interface und das Researcher Alert System
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Erfüllen den Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen des KHZG
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Befinden sich in Zertifizierung zum Medizinprodukt der Klasse 2a nach MDR und folgen der ISO 13485 (noch nicht auditiert)
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DSGVO-konform; Hosting in Deutschland auf dem Server der Telekom
Datenschutz ist uns besonders wichtig.
Unsere Software kann direkt auf dem Krankenhausserver installiert werden und so verlassen die sensiblen Patientendaten nicht das Krankenhaus.
Das Krankenhaus kann sich allerdings auch mit unserer Cloud über eine FHIR-Schnittstelle verbinden, die DSGVO-treu Daten speichert.
Was heißt DSGVO-treue Datenspeicherung?
Wir unternehmen höchste Anstrengungen, um die vertraulichen Patientendaten in einer Form zu speichern, in der auch wir unsere eigenen Daten wüssten.
Die Patientendaten werden auf unterschiedliche Datenbanken aufgeteilt und so anonymisiert. Die Datenbanken mit den Gesundheitsdaten sind nicht direkt mit den Identifikatoren, wie beispielsweise Namen, verbunden, sondern indirekt über Verschlüsselungen. Diese Verschlüsselungen sind wiederum in verschlüsselten Datenbanken gespeichert.
Wir speichern Patientendaten auf deutschen Servern der Telekom. Die Daten verlassen also nicht das Land.
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Alle MUSS- und KANN-Kriterien werden für Fördertatbestand 4 (Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen) erfüllt.
In Produktion sind Elemente, die die MUSS-Kriterien für Fördertatbestand 2 (Patientenportale) erfüllen.